Ab wann ist das Altersvorsorgedepot verfügbar?
Ab 01.01.2027.
Warum ist das besser als eine Rentenversicherung?
Weil du keine hohen Abschlusskosten zahlst und die volle Marktrendite in dein Depot fließt.
Was bietet das Standarddepot bei Oskar?
Der Anbieter, also zum Beispiel OSKAR, stellt dir mindestens zwei Produkte zur Verfügung: ein Aktienprodukt (zum Beispiel einen Aktien-ETF) und ein sicherheitsorientiertes Anleiheprodukt (zum Beispiel einen Anleihen ETF oder Rentenfonds). Die konkrete Auswahl liegt beim Anbieter. Du musst dich also nicht durch tausende ETFs kämpfen.
Gibt es eine Automatische Umschichtung?
Ein zentrales Merkmal des Standarddepots ist die sogenannte Lifecycle-Strategie. Das klingt kompliziert, ist aber ein simples Prinzip: Je näher du dem Rentenalter kommst, desto defensiver wird dein Depot umgeschichtet.
So funktioniert es: In jungen Jahren liegt der Fokus auf Aktien-ETFs, die langfristig höhere Renditen versprechen, aber auch stärker schwanken. Mit zunehmendem Alter wird schrittweise in sicherere Anleihen umgeschichtet. Das Ziel: Kurz vor der Rente soll dein Vermögen nicht mehr durch einen unerwarteten Börsencrash gefährdet werden. In der Auszahlphase darf die Aktienquote maximal 30 Prozent betragen. Der Rest muss in risikoärmeren Anlagen wie Anleihen stecken.
Diese Umschichtungen sind übrigens steuerfrei. Du zahlst also keine Steuer auf Gewinne, die durch den Verkauf von Aktien-ETFs entstehen.
Kosten: Maximal 1 Prozent pro Jahr
Für das Standarddepot gilt ein gesetzlicher Kostendeckel: Die Effektivkosten dürfen 1,0 Prozent pro Jahr nicht überschreiten. Dieser Deckel soll verhindern, dass Anbieter überteuerte Produkte verkaufen. Viele klassische Riester-Verträge lagen deutlich über diesem Niveau, allerdings liegen auch die 1% noch oberhalb dessen, was man typischerweise für einen beliebten ETF zahlen muss. Bei Oskar sind wir deutlich drunter.
Für wen ist das Standarddepot geeignet?
Das Standarddepot passt zu dir, wenn:
- Du wenig Erfahrung mit Wertpapieren hast
- Du keine Zeit oder Lust hast, dich eingehender mit Anlageentscheidungen zu beschäftigen
- Du eine automatische Risikosteuerung schätzt
- Du Wert auf maximale Sicherheit kurz vor der Rente legst
Was ist das freie Altersvorsorgedepot
Das freie Altersvorsorgedepot ist die Alternative für alle, die jeden einzelnen ETF selbst aussuchen wollen. Anbieter können es anbieten, müssen aber nicht. Oskar wird diese Variante nicht zur Verfügung stellen.
Volle Produktauswahl innerhalb der Positivliste
Im freien Depot wählst du selbst aus, was du kaufst – innerhalb der gesetzlich erlaubten Positivliste. Oskar trifft durch die exklusiven Oskar ETFs die Entscheidung für Dich. Du kannst dich also zurücklehnen und die Fahrt genießen.
Wer kann ein Altersvorsorgedepot eröffnen?
Zulageberechtigt ist, wer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist – also die allermeisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Ebenso gilt das für Eltern in der Erziehungszeit, Personen, die ihre Angehörigen pflegen, Beamte, Richterinnen und Richter sowie Soldatinnen und Soldaten und neu dabei sind auch die meisten Selbstständigen.
Auch Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner von förderberechtigten Personen können eine Zulage erhalten – selbst wenn sie nicht rentenversicherungspflichtig sind (sogenannte mittelbare Förderberechtigung). Die Voraussetzungen entsprechen weitgehend den bisherigen Riester-Regelungen.
Welche steuerliche Vorteile gibt es?
Die geförderten Eigenbeiträge und die Zulagen können als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Darüber hinaus unterliegen die Erträge aus Einzahlungen bis zu 6.840 Euro pro Jahr nicht der Abgeltungssteuer, sondern der nachgelagerten Besteuerung. Die Auszahlungen in der Rentenphase, die auf geförderte Anteile entfallen, sind mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern, der im Ruhestand häufig geringer ausfällt als in der Erwerbsphase. Von ungeförderten, steuerlich geschützten Beiträgen ist nachgelagert nur der Ertragsanteil zu versteuern. Da die genauen steuerlichen Auswirkungen von Ihrer persönlichen Situation abhängen, empfehlen wir eine steuerliche Beratung.
Wieviele Altersvorsorgedepots darf ich haben?
Sie dürfen maximal zwei Altersvorsorgedepots gleichzeitig führen. Die staatliche Förderung gibt es jedoch nur auf einem Depot. Das zweite Depot können Sie aber für steuergeschützte Überzahlungen nutzen – jeweils bis zu 6.840,- Euro pro Depot und Jahr.
Gibt es einen Berufseinsteigerbonus?
Wer bei Vertragsschluss das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erhält einmalig 200,- Euro als Berufseinsteigerbonus. Der Betrag wird direkt ins Depot eingezahlt – zusätzlich zu den regulären Zulagen. Für junge Berufstätige ist daher der Einstieg besonders attraktiv!
Lohnt dich das Altersvorsorgedepot für Geringverdiener?
Ja, die Förderung ist für Geringverdiener attraktiv, da die beitragsproportionale Förderung für bis zu 360,- Euro Jahresbeitrag besonders hoch ist: Die Grundzulage beträgt hierfür 50 Cent für jeden eingezahlten Euro pro Jahr, maximal 180,- Euro und zusätzlich 1,- Euro Kinderzulage für jeden selbst eingezahlten Euro, maximal 300,- Euro pro Jahr und Kind.
Gibt es eine Kinderzulage?
Für jedes kindergeldberechtigte Kind erhalten Sie beitragsproportional für jeden von Ihnen selbst eingezahlten Euro auch 1,- Euro Kinderzulage pro Kind und Jahr, maximal 300,- Euro. Die Kinderzulage fließt auf den Vertrag des Elternteils, der das Kindergeld erhält.
Teilkapitalentnahme – bis zu 30 Prozent auf einen Schlag möglich?
Ob Auszahlplan oder lebenslange Rente: Bis zu 30 Prozent Ihres Depotvolumens können Sie zu Rentenbeginn förderunschädlich entnehmen.1 Das bedeutet: Sie müssen die darauf entfallende Förderung nicht zurückzahlen.
1Zu Beginn der Auszahlphase können Sie einmalig bis zu 30 Prozent Ihres angesparten Kapitals entnehmen. Dieses gesetzliche Maximum gilt sowohl für das Altersvorsorgedepot als auch für bestehende Riester-Verträge. Die Entnahme ist freiwillig – Sie können auch weniger oder gar kein Kapital vorab entnehmen. Der verbleibende Betrag wird als Auszahlplan oder Leibrente ausgezahlt. Die Teilkapitalentnahme unterliegt der nachgelagerte Besteuerung.
Wie folgt die Besteuerung der geförderten Beiträge?
Bei der Förderung gilt das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung: Das bedeutet, dass Sie während der Ansparphase Steuern sparen, die Auszahlungen im Alter dafür aber versteuern müssen (§ 22 Nummer 5 Einkommensteuergesetzt, EStG). Ein Vorteil dabei: Da Ihr Einkommen im Ruhestand meist niedriger ist als während des Berufslebens, ist in der Regel auch Ihr persönlicher Steuersatz niedriger. Wie hoch Ihre tatsächliche Ersparnis ist, hängt von Ihrer individuellen Einkommenssituation im Alter ab.
Wie erfolgt die Besteuerung der zusätzlicher Einzahlungen?
Für Einzahlungen oberhalb des Förderhöchstbetrags von 1.800,- Euro gelten bei der Auszahlung gesonderte steuerliche Regelungen. Wie dieser Teil Ihres Kapitals im Alter versteuert wird, richtet sich nach der gewählten Auszahlungsform und der Vertragslaufzeit. Die Details dazu sollten Sie mit Ihrem Steuerberater besprechen.
Wie funktioniert die Günstigerprüfung beim Altersvorsorgedepot?
Das Finanzamt prüft im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung automatisch, welche Förderung für Sie günstiger ist. Die Zulagen verbleiben in Ihrem Depot. Führt der Sonderausgabenabzug zu einer Steuerersparnis, die über den Betrag der Zulagen hinausgeht, erhalten Sie die Differenz als Steuererstattung.
Was passiert mit meinem Geld, wenn ich vor der Rente sterbe?
Das Guthaben im Altersvorsorgedepot ist natürlich vererbbar. Bei Übertragung auf einen Altersvorsorge-Vertrag des Ehepartners bleibt die Förderung erhalten. Bei einer Auszahlung an andere Erben wird die Förderung zurückgefordert. Die genauen Regelungen entsprechen weitgehend den bekannten Riester-Erbfallregelungen.
Kann ich mein Altersvorsorgedepot für eine Immobilie nutzen?
Ja, Guthaben aus dem Altersvorsorgedepot kann förderunschädlich für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden – also für den Kauf, den Bau oder die Entschuldung einer selbst genutzten Immobilie. Die entnommenen Beträge werden auf einem Wohnförderkonto vermerkt und im Alter nachgelagert besteuert.
Ob die wohnwirtschaftliche Verwendung beim Altersvorsorgedepot möglich ist, wird sich nach den Vertragsbedingungen des jeweiligen Anbieters richten.
Kann ich meinen alten Riester übertragen?
Ja, bestehende Guthaben können in das neue Altersvorsorgedepot übertragen werden.